Creative Commons (CC) sind Rechte, die Urheber in freizügigerer Variante vergeben können, als es nach den strengen Vorgaben der Gesetze üblich ist!
Ein Werk (Musikstück, Foto, Video, etc.) hat immer einen Ersteller/Erschaffer, den Urheber. Dieser Urheber hat Rechte an seinem Werk, die von aussen nicht diskutabel sind, weil gesetzlich festgelegt. Aber er/sie selbst hat die Freiheit, von sich aus eine freizügigere Nutzung der Werke zuzulassen. Schließlich liegt es im Ermessen des Einzelnen, wie er/sie das Werk verbreitet sehen will.
Der Urheber kann nun für seine Werke die sogenannten Nutzungsrechte vergeben. Diese Nutzungsrechte sind vielfältig und betreffen zum Beispiel die Bereiche Bearbeitung und Veröffentlichung. Nutzungsrechte können exklusiv (z.B. einmalig), nicht-exklusiv (z.B. an mehrere) vergeben, räumlich oder zeitlich begrenzt werden, um nur einige Formen zu nennen.
Das Gebiet ist, gerade für unerfahrene Internet-Medien-Nutzer, nicht ganz einfach und selten durchschaubar, deshalb aber auch, zumindest aus meiner Sicht, umso spannender. Die Kultur der Urheberrechtsverletzung, beispielsweise beim “Klauen” eines Bildes von einer fremden Website zum Einbau in den eigenen Blog, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen oder gar einen Hinweis auf den Urheber zu setzen, ist heute fast schon geduldete Alltagskultur geworden. “Andere machen das doch auch” lautet oft die Begründung, wenn ich mich mit Kunden unterhalte, die gerne ein ganz bestimmtes Bild in ihre private oder gar gewerbliche Website eingebaut haben möchten.
Und die Empörung ist immens, geht ein Urheber gegen einen solche “Lappalie” rechtlich vor. Manche machen sich aber gar nichts aus einer Verbreitung ihres Werkes, ganz im Gegenteil, sie erkennen es als Chance, einen größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen. Auch aus diesem Verständnis heraus entstanden die Creative Commons (CC) (engl. Site) (deutsche Seite). Aus sechs Lizenzverträgen (KLICK) kann ein Urheber aus den CC wählen. Ein Video zu den CC gibt es HIER (englisch).
Die eigentliche Idee aber zu diesem Artikel entstand gerade recht spontan, als ich im Net das Video von Meike Richter (siehe unten) zu CC fand. Sie ist Journalistin und Dozentin und Expertin für den Bereich Creative Commons. Wer sich einmal intensiv mit den Rechten von Werken beschäftigen möchte, sollte sich 48 Minuten Zeit nehmen und das Video anschauen. Für mich ist es interessant, weil ich als Blogger natürlich auch immer mit einem Fuß in der juristischen Mühle stecke 😉 , das aber nach Möglichkeit, so gut es geht, ausschließen will.
Und jetzt das Video:
Meike Richter: Creative Commons – Lizenzen für das Internet-Zeitalter from netzpolitik on Vimeo.
Meine Erläuterungen entsprechen ganz sicher nicht dem offiziellen rechtlichen Sprachgebrauch. Das Ziel dieses Artikels war es, das Thema “Rechte” und “Urheberschaft” auf einfache Art und Weise dem Publikum näher zu bringen. Und dazu verwende ich die Sprache, die ich spreche .
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