Der “BigBrother Award” ist eine “Auszeichnung”, um die sich niemand gerne bemüht 😈 . Datenschützer und Bürgerrechtsaktivisten verleihen diesen “Preis” all jenen, die aus ihrer Sicht erheblich gegen den Datenschutz verstoßen. 2012 gehört dazu auch die “Cloud“.
In der Cloud können Daten (Bilder, Dokumente etc.) im Internet abgelegt/gespeichert werden, um von überall in der Welt und mobil, Zugang zu ihnen haben und sie bearbeiten zu können. Oft ersetzt die Cloud schon die Speicherung auf dem heimischen PC, noch schlimmer, die auf dem geschäftlichen PC.
Die Kritik gegen die Cloud geht in Richtung “Unkontrollierbarkeit über die gespeicherten Daten”, denn viele Cloud-Server stehen in den USA und dort haben die Behörden Zugriff auf die Daten. Somit sehen die Verleiher der BigBrother Awards, der Verein zur “Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs” (Foebud) (KLICK), Grundrechte verletzt und kritisieren eine gewissen Fahrlässigkeit bei der Datenspeicherung in der Cloud.
Ohne Frage: Es ist praktisch, den Serverplatz irgendwo im Internet für sich zu nutzen und, beim Beispiel Fotos, anderen Zugang zu seinen Bildern zu gewähren, was den Austausch vereinfacht. Aber bei wirklich wichtigen Daten, mutet aus meiner Sicht diese Speicherung manchmal etwas naiv an, erst recht, wenn Unternehmen diese Möglichkeit nutzen.