Einen interessanten Artikel über das E-Mail–Marketing fand ich jetzt auf der Website e-Recht24.de.
Darin wird kurz und knapp beschrieben, worauf man als Unternehmer zu achten hat, will man Werbung für seine Leistung oder seine Produkte per E-Mail verschicken. Auch das UWG findet in den Ausführungen eine Erwähnung.
Ich denke, wer seine geschäftlichen Werbe-Mails nach den im Artikel beschriebenen Regeln verschickt, wird definitiv weniger Probleme mit Abmahnungen und Protesten wegen SPAM haben.